BU-Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen: So geht's!

Kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? Erfahre hier, wie es funktioniert, was du beachten musst und wie viel du sparen kannst.

Das Wichtigste in aller Kürze

  • Kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? Erfahre hier, wie es funktioniert, was du beachten musst und wie viel du sparen kannst.
  • Die BU-Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Der Staat erkennt bis zu 1.900 € (Angestellte) bzw. 2.800 € (Selbstständige) pro Jahr an. Deine tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
  • Eine verbindliche Annahme- oder Leistungsentscheidung trifft ausschließlich der jeweilige Versicherer nach vollständiger Prüfung.

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Kann ich meine BU von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen! Die Beiträge zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden.

Das bedeutet konkret: Du kannst einen Teil deiner BU-Beiträge steuerlich absetzen und dadurch deine Steuerlast senken. Je nach deinem Einkommen und deiner Steuerklasse kannst du so mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

In diesem Guide erfährst du:

  • Wie du deine BU-Beiträge in der Steuererklärung angibst
  • Wie viel du konkret sparen kannst
  • Was der Unterschied zwischen Höchstbetrag und tatsächlicher Ersparnis ist
  • Welche Besonderheiten für Selbstständige gelten
  • Praktische Tipps für deine Steuererklärung

Kurz & knapp: Die BU-Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Der Staat erkennt bis zu 1.900 € (Angestellte) bzw. 2.800 € (Selbstständige) pro Jahr an. Deine tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Die rechtliche Grundlage: Vorsorgeaufwendungen

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).

Das bedeutet: Der Staat erkennt an, dass du mit der BU für deine Zukunft vorsorgst und belohnt dich dafür mit einem Steuerabzug.

Welche Versicherungen gehören dazu?

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen neben der BU auch:

  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung

Wichtig: Alle diese Versicherungen teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag. Das heißt, du kannst nicht unbegrenzt absetzen.

Die Höchstbeträge: So viel kannst du absetzen

Der Staat hat festgelegt, wie viel du maximal als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst:

PersonengruppeHöchstbetrag pro JahrGilt für
Angestellte1.900 €Kranken- und Pflegeversicherung sind bereits über den Arbeitgeber abgedeckt
Selbstständige2.800 €Müssen Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen
Beamte1.900 €Beihilfeanspruch deckt einen Teil der Gesundheitskosten

Was bedeutet das konkret?

Beispiel 1: Angestellter

Du bist angestellt und zahlst folgende Beiträge pro Jahr:

  • Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 2.400 €
  • Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil): 600 €
  • Haftpflichtversicherung: 80 €
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: 1.200 €

Gesamt: 4.280 €

Steuerlich absetzbar: Maximal 1.900 € (Höchstbetrag für Angestellte)

In diesem Fall sind deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (3.000 €) bereits höher als der Höchstbetrag. Die BU-Beiträge werden also nur teilweise berücksichtigt.

Beispiel 2: Selbstständiger

Du bist selbstständig und zahlst:

  • Private Krankenversicherung: 4.800 €
  • Pflegeversicherung: 800 €
  • Haftpflichtversicherung: 100 €
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: 1.800 €

Gesamt: 7.500 €

Steuerlich absetzbar: Maximal 2.800 € (Höchstbetrag für Selbstständige)

Auch hier übersteigen deine Gesamtbeiträge den Höchstbetrag deutlich. Aber immerhin kannst du 2.800 € absetzen.

Die tatsächliche Steuerersparnis: So viel bekommst du zurück

Der Höchstbetrag ist nicht der Betrag, den du zurückbekommst. Er ist lediglich der Betrag, der von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird.

Deine tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Wie berechnet sich die Ersparnis?

Formel: Steuerersparnis = Absetzbarer Betrag × Persönlicher Steuersatz

Beispiele nach Einkommen

JahreseinkommenPersönlicher SteuersatzAbsetzbarer BetragSteuerersparnis
30.000 €ca. 25 %1.900 €475 €
50.000 €ca. 35 %1.900 €665 €
70.000 €ca. 40 %1.900 €760 €
100.000 €ca. 42 %1.900 €798 €

Merke: Je höher dein Einkommen, desto höher dein Steuersatz und desto mehr sparst du durch das Absetzen der BU.

So trägst du die BU in deiner Steuererklärung ein

Die BU-Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das geht ganz einfach:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Öffne die Anlage Vorsorgeaufwand

In deiner Steuererklärung (egal ob ELSTER, Steuer-Software oder beim Steuerberater) findest du die Anlage "Vorsorgeaufwand".

2. Finde die richtige Zeile

Trage deine BU-Beiträge in der Zeile "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" ein. Das ist meist Zeile 48 oder 49.

3. Trage den Jahresbeitrag ein

Schau in deine Beitragsrechnung oder deinen Versicherungsschein. Dort steht dein Jahresbeitrag. Trage diesen Betrag ein.

Beispiel: Du zahlst monatlich 100 € für deine BU. Dein Jahresbeitrag beträgt also 1.200 €. Diesen Betrag trägst du ein.

4. Füge die Bescheinigung bei

Deine Versicherung schickt dir jedes Jahr automatisch eine Beitragsbescheinigung. Diese musst du nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen (das Finanzamt vertraut dir), aber du solltest sie aufbewahren für den Fall einer Nachfrage.

5. Fertig!

Das Finanzamt berechnet automatisch, wie viel von deinen Vorsorgeaufwendungen absetzbar ist und berücksichtigt dies in deinem Steuerbescheid.

Besonderheiten für Selbstständige

Als Selbstständiger hast du einen höheren Höchstbetrag (2.800 € statt 1.900 €). Aber es gibt noch weitere Besonderheiten:

Basisabsicherung vs. Zusatzabsicherung

Das Finanzamt unterscheidet zwischen:

  • Basisabsicherung: Kranken- und Pflegeversicherung (voll absetzbar, bis zum Höchstbetrag)
  • Zusatzabsicherung: BU, Haftpflicht, Unfall etc. (nur absetzbar, wenn noch "Platz" im Höchstbetrag ist)

Problem: Wenn deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits den Höchstbetrag von 2.800 € übersteigen (was bei vielen Selbstständigen der Fall ist), kannst du die BU-Beiträge nicht zusätzlich absetzen.

Lösung: Betriebsausgabe

Wenn du deine BU nicht als Vorsorgeaufwand absetzen kannst, gibt es eine Alternative:

Trage die BU-Beiträge als Betriebsausgabe ein, wenn die Versicherung ausschließlich deine berufliche Tätigkeit absichert.

Das ist möglich, wenn:

  • Du eine separate BU nur für deine selbstständige Tätigkeit abgeschlossen hast
  • Die Versicherung explizit nur deinen Beruf als Selbstständiger absichert

Vorteil: Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast unbegrenzt.

Tipp: Sprich mit deinem Steuerberater, ob das für dich infrage kommt.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: BU-Beiträge vergessen

Viele vergessen, ihre BU-Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. Das ist verschenktes Geld! Trage sie immer ein, auch wenn du den Höchstbetrag schon mit anderen Versicherungen erreichst. Das Finanzamt rechnet das automatisch.

Fehler 2: Falsche Anlage

Trage die BU-Beiträge nicht in der Anlage "Sonderausgaben" ein, sondern in der Anlage "Vorsorgeaufwand". Das ist ein häufiger Fehler.

Fehler 3: Brutto statt Netto

Trage den Bruttobeitrag ein, nicht den Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag ist der Betrag, den du tatsächlich zahlst (inklusive aller Zuschläge und Kosten).

Fehler 4: Keine Bescheinigung aufbewahren

Bewahre die jährliche Beitragsbescheinigung deiner Versicherung auf. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.

Praxis-Tipps für deine Steuererklärung

Tipp 1: Nutze Steuer-Software

Programme wie WISO Steuer, Taxfix oder SteuerGo führen dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und fragen dich automatisch nach deinen Versicherungsbeiträgen.

Tipp 2: Sammle alle Bescheinigungen

Lege einen Ordner an, in dem du alle Beitragsbescheinigungen sammelst. So hast du alles griffbereit, wenn du deine Steuererklärung machst.

Tipp 3: Prüfe deinen Steuerbescheid

Wenn du deinen Steuerbescheid bekommst, prüfe, ob das Finanzamt deine BU-Beiträge berücksichtigt hat. Das steht im Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen".

Tipp 4: Frag einen Steuerberater

Wenn du unsicher bist oder komplexe Verhältnisse hast (z. B. als Selbstständiger), lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater. Die Kosten dafür kannst du übrigens auch absetzen!

Fazit: BU absetzen lohnt sich!

Ja, du kannst deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen – und das solltest du auch tun!

Die wichtigsten Punkte:

  • BU-Beiträge gehören zu den Vorsorgeaufwendungen
  • Angestellte können bis zu 1.900 € absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 €
  • Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem Steuersatz ab (meist 200-800 € pro Jahr)
  • Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein
  • Selbstständige können unter Umständen die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen

Unser Tipp: Prüfe jetzt in nur fünf Minuten, ob du für eine BU infrage kommst. Mit unserem kostenlosen Vorqualifizierungs-Tool findest du es sofort heraus!

Mehr zum Thema BU-Kosten erfährst du in unserem ausführlichen Kosten-Guide. Und wenn du wissen willst, welche Gesundheitsfragen auf dich zukommen, schau dir unseren Gesundheitsfragen-Ratgeber an.

Weitere hilfreiche Artikel:

Mehr Infos zur BU und Steuern findest du auch bei Versicherungen mit Kopf.

Häufige Fragen

Wovon hängt die Entscheidung für eine BU ab?

Versicherer betrachten unter anderem Beruf, Gesundheitsangaben, Alter, Hobbys, gewünschte Rentenhöhe und die Vertragsbedingungen. Die Bewertung kann deshalb von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.

Was sollte ich vor einem Antrag vorbereiten?

Ordne deine Tätigkeitsbeschreibung und die abgefragten Gesundheitszeiträume sorgfältig. Bei unklaren Angaben kann eine anonyme Risikovoranfrage vor einem formellen Antrag sinnvoll sein.

Ist eine Online-Ersteinschätzung verbindlich?

Nein. Eine digitale Prüfung dient nur der Orientierung. Verbindlich ist erst die individuelle Entscheidung des Versicherers auf Grundlage eines vollständigen Antrags.

Nächste Schritte

Bedarf sowie Berufs- und Gesundheitsangaben sorgfältig ordnen. Die digitale Prüfung ist eine unverbindliche Orientierung; eine verbindliche Entscheidung trifft erst der Versicherer zu einem vollständigen Antrag.

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Quellen und redaktionelle Prüfung

Dieser Artikel wurde nach der Redaktionsrichtlinie geprüft.